… Hundehalter, die einen Hund nach § 11 Abs.3LHundG NRW
halten, also dessen Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens
40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht.…
Hundehalter, die einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 Abs.3
LHundG NRW halten. Dazu gehören die Rassen: Alano, American Bulldog,
Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila
Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren
Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.